Informationen für Au-Pairs betreff der
Beschäftigung in der Bundesrepublik Deutschland


Die Aufgaben eines Au-pairs

Die täglichen Aufgaben eines Au-pairs sind sehr unterschiedlich. Sie hängen ganz von der Eigenart und dem Lebensstil der Familie ab, die das Au-pair bei sich aufgenommen hat. Zum Alltag eines Au-pairs gehört im allgemeinen:

Leichte Hausarbeiten zu verrichten, mitzuhelfen, die Wohnung sauber und in Ordnung zu halten, beim Waschen und Bügeln der Wäsche zu helfen das Frühstück und einfache Mahlzeiten zuzubereiten:die jüngeren Kinder zu betreuen, das heißt, sie zu beaufsichtigen und auf dem Weg in den Kindergarten oder in die Schule und zu bestimmten Veranstaltungen zu begleiten, mit ihnen spazieren zu gehen und zu spielen das Haus bzw. die Wohnung zu hüten und die Haustiere zu betreuen.

Rechte und Pflichten

Ein europäisches Abkommen des Europarates über die Au-pair-Beschäftigung enthält Rahmenvorschriften über die Lebens- und Arbeitsbedingungen, den Sprachunterricht, die soziale Sicherung sowie über die Rechte und Pflichten der Gastfamilie und des Au-pair-Beschäftigten. Dieses Abkommen wurde zwar von der Bundesrepublik Deutschland nicht ratifiziert, es wird jedoch in der Praxis im allgemeinen nach ihm verfahren. Hinzu kommen, da man die Beschäftigung von Au-pairs in Deutschland schon seit vielen Jahren kennt, gewisse Gepflogenheiten:

Dauer der Beschäftigung

Meistens werden Au-pairs für die Dauer von 10 bis 12 Monaten in die Familie aufgenommen. In manchen Fällen kann die Beschäftigung auch kürzer sein, aber selten unter 6 Monaten.
Die tägliche Arbeitszeit soll grundsätzlich nicht mehr als 5 Stunden betragen. Wird aus besonderem Anlaß eine längere Arbeitszeit erforderlich, so bedarf dies der vorherigen Absprache. Die Mehrstunden müssen zeitlich ausgeglichen werden. Es wird davon ausgegangen, daß das Au-pair die ihm übertragenen Aufgaben in angemessener Zeit erledigt. Die Besorgung privater Angelegenheiten (z.B. das regelmäßige Sauberhalten und Aufräumen des eigenen Zimmers/Bades) zählt nicht als Arbeitszeit. Die Einteilung der Arbeitszeit richtet sich nach den häuslichen Gegebenheiten und Bedürfnissen der Familie. Eine gewisse Regelmäßigkeit im Tagesablauf wird jedoch erwartet . Dem Au-pair steht mindestens ein voller Ruhetag in der Woche zur Verfügung (nicht notwendigerweise am Wochenende, mindestens ein Sonntag im Monat sollte jedoch frei sein). Wird das Au-pair für ein volles Jahr in die Familie aufgenommen, steht ihr ein Urlaub von 4 Wochen Dauer zu, ansonsten für jeden vollen Beschäftigungsmonat ein Urlaub von 2 Werktagen. Fährt die Familie selbst in Urlaub, nimmt sie häufig das Au-pair mit, das dann jedoch auch gewisse Aufgaben und Verpflichtungen übernehmen muß (z. B. Betreuung der Kinder usw.) Ein Familienurlaub zählt jedoch nur dann als Urlaub, wenn lediglich unwesentliche Aufgaben übernommen werden müssen und keine Anwesenheitspflicht besteht.

Sprachkurs


Jedem Au-pair wird Möglichkeit zu geben, in seiner Freizeit an einem Deutsch-Sprachkurs teilzunehmen sowie kulturelle und geistig anregende Veranstaltungen zu besuchen. Für die Kosten des Sprachlehrgangs und der Veranstaltungen muß das Au-Pair selbst aufkommen.

Unterkunft und Verpflegung


Unterkunft und Verpflegung sind selbstverständlich für das Au-Pair frei. Grundsätzlich steht dem Au-pair ein eigenes/abschließbares Zimmer mit Tageslicht innerhalb der Familienwohnung zur Verfügung. Es nimmt an den gemeinsamen Mahlzeiten teil und erhält dasselbe Essen wie die Familienangehörigen. Wird eine bestimmte Ernährungsform gewünscht, sollte man dies in der Bewerbung angeben.
(z.B. Vegetarier ect)

Taschengeld und Reisekosten


Ein Au-pair ist kein(e) Hausangestellte(r). Im Vordergrund steht, die Sprachkenntnisse zu vervollständigen und das kulturelle Verständnis durch eine bessere Kenntnis des Gastlandes, zu erweitern. Ein Au-pair erhält daher keinen Arbeitslohn im üblichen Sinne, sondern ein so genanntes Taschengeld. Es beträgt zurzeit 260,- EURO im Monat (Bundesagentur für Arbeit), und ist unabhängig von der Dauer der Arbeitszeit. Die Kosten für die An- und Rückreise trägt das Au-pair selbst.

Kranken- und Unfallversicherung, Schwangerschaft


Auf jeden Fall muß ein Au-pair in Deutschland für den Fall der Krankheit,Schwangerschaft und Haftungsansprüchen versichert werden (gesetzlich oder privat). Hierfür gibt es spezielle Au-Pair Versicherungspakete (Versicherungen) Die Kosten hierfür trägt die Gastfamilie.

Auflösung des Arbeitsverhältnisses


Das Au-pair-Verhältnis ist ein auf eine bestimmte Dauer befristetes Beschäftigungsverhältnis. Es endet nach Ablauf der vereinbarten Zeit. Sofern keine Kündigungsfrist vereinbart wurde, kann das Vertragsverhältnis vor Ablauf dieser Zeit grundsätzlich nur in das gegenseitige Einvernehmen gelöst werden (Auflösungsvertrag). In den meisten Fällen einigen sich beide Seiten darauf, daß das Au-pair so lange bleibt, bis es eine andere Familie gefunden hat. Liegt ein schwerwiegender Grund vor, kann jedoch fristlos gekündigt werden. Abgesehen von diesem Fall dürfte es selbstverständlich sein, daß man sich nicht schon während der ersten Tage des Zusammenlebens trennt; der erste Kulturschock (z. B. aufgrund der andersartigen Lebens- und Essensgewohnheiten) wird bei gutem Willen erfahrungsgemäß nach einiger Zeit überwunden. Sollte jedoch ein harmonisches Zusammenleben nicht möglich sein, sollte die Au-pair-Agentur hierüber umgehend informiert werden.

Bewerbung und Vermittlung

Au-pairs müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Au-pairs aus Nicht-EU-/EWR-Staaten dürfen bei Beantragung des Visums noch nicht 24 Jahre alt sein . Ausnahmen sind möglich für Au-pairs aus Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, Malta, Monaco, Neuseeland, San Marino, Schweiz, USA und Zypern. Das Visum sollte zur Vermeidung von Schwierigkeiten so rechtzeitig beantragt werden, daß die Altersgrenze bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde über die Aufenthaltserlaubnis nicht überschritten wird. Es wird erwartet, daß Bewerberinnen bzw. Bewerber über gute Grundkenntnisse der deutschen Umgangssprache verfügen. Interessentinnen bzw. Interessenten sollten ihre Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf) sorgfältig und genau In deutscher Sprache abfassen und ein ansprechendes Passbild beifügen (bitte auf dem Lebenslauf befestigen). Viele Au-pair-Agenturen verlangen darüber hinaus das Ausfüllen eines Fragebogens. Bei der Vermittlung wird die Au-pair-Agentur die Vorstellungen der Familie und der Bewerberin bzw. des Bewerbers soweit wie möglich berücksichtigen. Das Angebot an interessierten Familien ist in der Bundesrepublik im allgemeinen groß. Eine Vermittlung kann nur in Familien erfolgen, bei denen mindestens ein erwachsenes Familienmitglied Deutsche(r) ist. Möglich ist auch eine Beschäftigung in Familien, die aus einem deutschsprachigen Land oder Landesteil stammen und in denen Deutsch als Muttersprache gesprochen wird, in Ausnahmefällen auch in ausländischen Familien, in denen Deutsch die Umgangssprache ist.
Unter folgendem Link können Sie Ihre Sprachkenntnisse überprüfen

GOETHE INSTITUT

Übersicht der Unterlagen die der Agentur zugesandt werden sollten:

  1. Passfoto

  2. Passkopie

  3. Einige private Fotos (mit kleinen Kindern, Ihrer Familie, Ihre Freunde etc.)

  4. Brief an Gastfamilie (Liebe Gastfamilie...) Diese kannst du in unserem Bewerbung für Au-pair eintragen.

  5. Nachweis über Sprachkenntnisse

  6. Ärztliches Attest unter Angabe eventueller Hepatitis, Tuberkulose, AIDS.

  7. Referenzen über Kinderbetreuung, Erste Hilfe Kurse

  8. Alle Unterlagen sollen in deutscher Sprache erstellt oder übersetzt sein.

  9. Gerne helfen Ihnen hier unsere Agenturen vor Ort.

Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen

Nicht-EU-/EWR-Au-pairs benötigen eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland. Die Aufenthaltserlaubnis muß vor der Ausreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (das ist die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland oder ein regional zuständiges Konsulat) in Form eines Sichtvermerks (Visum) beantragt werden. Der Einreisesichtvermerk bedarf der vorherigen Zustimmung der für den Wohnort der Gastfamilie zuständigen Ausländerbehörde. Die Arbeitserlaubnis wird auf Antrag vom örtlich zuständigen Arbeitsamt erteilt. Sie setzt das Vorhandensein einer gültigen Aufenthaltserlaubnis oder deren Zusage voraus. Staatsangehörige aus Nicht-EU-/EWR-Staaten benötigen für die Einreise und für die Dauer des vorgesehenen Aufenthalts einen gültigen Reisepaß ihres Herkunftslandes. Au-pairs aus EU-/EWR-Mitgliedstaaten benötigen zur Einreise nur ihren gültigen Personalausweis. Es empfiehlt sich jedoch (für den Fall eines Verlustes des Personalausweises), auch den Reisepaß mitzunehmen. Einige Länder verlangen auch den Nachweis einer temporären Krankenversicherung (Bitt kontaktieren Sie hierzu die örtlichen Behörden.Innerhalb von drei Monaten nach der Einreise muß bei der Ausländerbehörde eine "Aufenthaltserlaubnis-EG" beantragt werden.

Info:


Für weitere Fragen steht die Au-pair-Agentur zur Verfügung. Es empfiehlt sich, im jedem Fall eine Au-pair-Agentur in Anspruch zu nehmen. Andernfalls sind Sie unter Umständen in Deutschland auf sich allein gestellt.

Wenn Sie sich entschlossen haben, als Au-pair in die Bundesrepublik Deutschland zu kommen, gehen Sie aufgeschlossen auf Ihre Gastfamilie zu und teilen Sie mit ihr unvoreingenommen ihre Lebensgewohnheiten und Gepflogenheiten - die Sie ja in Deutschland kennen lernen möchten. Bemühen Sie sich ernsthaft und nachdrücklich um die Verbesserung Ihrer deutschen Sprachkenntnisse und nehmen Sie sich vor, aus den vielen neuen und zum Teil ungewohnten, manchmal schwierigen, aber auch schönen Eindrücken eine wertvolle Lebenserfahrung zu gewinnen. Einem erfolgreichen Aufenthalt in Deutschland dürfte dann nichts im Wege stehen.