Vermittlungsgebührenfür Gastfamilien
Unsere Vermittlungsgebühren richten sich nach der Dauer des vorgesehenen Au-pair Aufenthalts.
Pro angefangenem Monat Au-pair Aufenthalt berechnen wir ihnen 40,00 EUR
incl. MwSt., also zum Beispiel:
6 Monate Au-pair Aufenthalt: 6 x 40,00 EUR = 240,- EUR
12 Monate Au-pair Aufenthalt: 12 x 40,00 EUR = 480,- EUR
Die Vermittlungsgebühren sind in voller Höhe vor Beantragung des Visa zu zahlen, spätestens jedoch 7 Tage nach Erhalt der Rechnung.
Eine monatliche Teilzahlung ist nicht möglich!
Bei uns gehen Sie kein Risiko ein, denn Sie zahlen nur für das, was Sie auch tatsächlich bekommen - nämlich die Monate, die das Au-pair wirklich bei Ihnen verbringt!
Unsere Garantien
Es schaffen bei weitem nicht alle Interessenten, die sich bei uns als Au-pair Bewerber melden auch tatsächlich in unsere Galerie aufgenommen zu werden.
Wir bzw. unsere Agenturen in den jeweiligen Ländern nehmen mit jedem Bewerber persönlichen Kontakt auf und sortieren alle aus, die nicht unseren und vor allem Ihren hohen Anforderungen genügen. Dennoch kann es immer einmal vorkommen, dass die Chemie zwischen Gastfamilie und Au-pair einfach nicht stimmt und es zu einer vorzeitigen Abreise des Au-pairs kommt. In diesem Fall bieten wir Ihnen weitere Garantien, dass Sie nur für das bezahlen, was Sie tatsächlich bekommen. Hier unsere Regelungen im Einzelnen:
Vorzeitiges Beenden des Au-pair Vertrags
Wird der Au-pair Aufenthalt vor Ablauf des vereinbarten Au-pair Aufenthalts beendet ,erhalten Sie eine Gutschrift auf die Servicegebühr für die vollen Monate, in denen das Au-pair nicht mehr für die Gastfamilie tätig wird. Diese Gutschrift ist voll auf eine erneute Vermittlung anrechenbar. Sollten Sie keine weitere Vermittlung mehr wünschen, können Sie sich statt einer Gutschrift den Anteil auf die Vermittlungsgebühr für die noch ausstehenden vollen Monate zurückzahlen lassen, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von zur Zeit 180,-€
Bitte beachten Sie: Eine Rückzahlung ist im Fall einer Kurzzeit Vermittlung unter vier Monaten sowie bei einer Trennung nach einem Au-pair Aufenthalt von mehr als neun Monaten nicht möglich. Sie können in diesen Fällen jedoch selbstverständlich eine Gutschrift erhalten.
Beispiel:
Sie haben mit einem durch uns vermittelten Au-pair einen Au-pair-Vertrag über
zwölf Monate. Ihr Au-pair hat nach sechs Monaten starkes Heimweh und verlässt
sie vorzeitig.
Einreise des Au-pairs: 25. März = Vertragsbeginn.
Dauer des Vertrags: 12 Monate
Vermittlungsgebühren: 480,00 EUR
Vorzeitige Abreise des Au-pairs: 25. August
Dauer des tatsächlichen Aufenthalts: 6 Monaten = Gutschrift über 6/12 der Vermittlungsgebühren = 6 Monate Au-pair-Aufenthalt, 240,00 €
Nichtanreise des Au-pairs
Sollte das Au-pair aus einem nicht von Ihnen zu vertretenden Grund nicht
anreisen, und Sie haben kein Interesse mehr an einer neuen Vermittlung,
erhalten Sie die volle Vermittlungsgebühr zurück ,abzüglich einer einmaligen
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 80,00 EUR Diese Bearbeitungsgebühr entfällt, sollten Sie sich stattdessen ein anderes Au-pair durch uns vermitteln lassen.
Widerruf des Vertrags vor Einleitung der Vermittlung
Wird der Au-pair-Vertrag bzw. der Vermittlungsauftrag nach mündlicher oder
schriftlicher Zusage durch die Gastfamilie widerrufen, bevor die Vermittlung
eingeleitet wurde, so wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von
80,00 EUR inkl. MwSt, fällig.
Widerruf des Vertrags nach Einleitung der Vermittlung
Wird der Au-pair-Vertrag bzw. der Vermittlungsauftrag nach mündlicher oder
schriftlicher Zusage durch die Gastfamilie widerrufen, bevor das Au-pair eintrifft,
die Vermittlung jedoch bereits eingeleitet wurde, so fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 180,00 EUR inkl. MwSt,an. Zusätzlich hat die Familie dem Au-pair alle bis zu diesem Zeitpunkt bereits angefallenen Kosten zu erstatten (z. B. Anreise zur Botschaft, Visumgebühren, ärztliches Attest).