Informationen

Übersicht monatliche Kosten für das Au Pair

Taschengeld:                                            min 260,- EUR / Monat

Versicherung (KV,Unfall,Haftpflicht)            ca 30,- EUR /Monat

Verpflegung und Versorgung                      ca 180,- EUR / Monat

Monatsticket Nahverkehr                            ca 25,- EUR / Monat je nach Region

Einmalkosten

Visumverlängerung bei Ausländerbehörde    ca 50,- EUR

Sprachkurs

Kann muß aber nicht übernommen werden    ca 40,- EUR / Monat


KOSTEN für  KINDERBETREUUNG seit dem  01.01.2006 steuerlich absetzbar

Am 10.01.2006. teilte das Bundesfamilienministerium mit, dass eine Neuregelung der steuerlichen Absetzbarkeit für Kinderbetreuung ab 01.01.2006 in Kraft tritt. Hiermit können Au-pair Gastfamilien auch die entstehenden Kosten für die Aufnahme einer/s Au-pair/s zum Teil absetzen. Absetzbar werden voraussichtlich die Aufwendungen für das monatliche Taschengeld, sowie die Beiträge für die Kranken-, Unfall- und Haftlichtversicherung, sein.

Was zählt  zu den KINDERBETREUUNGSKOSTEN und wie sind sie nachzuweisen
Als Betreuungskosten gelten Aufwendungen, die berufstätige Eltern für die Betreuung ihrer Kinder haben. Beispielsweise  Kosten für eine Tagesmutter, ein Au-pair Mädchen, einen Babysitter, eine Kindertagesstätte, eine bezahlte Hausaufgaben-Betreuung oder einen Hort bzw. eine Krippe. Alle Ausgaben müssen durch Vorlage einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Erbringers (Einrichtung eines Girokontos)der Leistung nachgewiesen werden. Betreuungspersonen können dabei durchaus auch Verwandte - etwa die Großeltern - sein. Es muss jedoch eine klare schriftliche Vereinbarung (Au-pair Vertrag)vorliegen. Nicht zu den Betreuungskosten zählen Nachhilfeunterricht oder Privatschulen.

KÜNDIGUNG

Das Au-pair-Verhältnis endet nach Ablauf der vereinbarten Zeit automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Bei einer vorzeitigen Kündigung des Arbeitsvertrages durch einen der beiden Vertragspartner ist die Agentur Au pairs Welcome sofort zu informieren. Nach Rücksprache mit der Agentur können/müssen dann die notwendigen Abmeldungen des Au-Pairs vorgenommen werden.
Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tagen. In diesem Zeitraum wird sich die Agentur Au pairs Welcome für das betreffende Au-Pair bemühen eine neue Gastfamilie zu finden. Liegt ein schwerwiegender Grund vor, kann jedoch auch fristlos gekündigt werden.

RÜCKTRITT

Gelderstattungsgarantie : 85 % der Vermittlungsgebühr zurück, falls das Au-Pair kein Visum erhalten oder nicht zu Ihnen anreisen sollte (z.B. wegen Unfall, plötzlicher Krankheit, geänderten Lebensplänen, usw.) oder auf Wunsch eine neue Vermittlung, ohne Mehrkosten.

Erstattung : 180,-€ (inkl. MwSt.) der Vermittlungsgebühr zurück, falls die Gastfamilie von der Vermittlung zurücktritt, nachdem das Au-Pair sein Visum beantragt hat.