Impressum
Betreiber und verantwortlich gemäß § 10 Abs. 3 MDStV:
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Adresse:
NP Network “Au Pairs Welcome”
Gottfried Hagen Str.62
D- 51105 Köln
Germany
Tel.: +49 2203 / 102 1804
Fax: +49 721 / 151 382 596
Internet: www.aupairswelcome.de
E-Mail: Über unser Kontaktformular
Kontoinformationen:
Sparkasse Köln Bonn
Konto Nr.: 1900351972
BLZ: 37050198
Steur Nr.:
218/5270/2286
Köln HRA: 23624
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Au Pairs Welcome
(Stand 01.11.2007)
Mit der Einschreibung als Gastfamilie bei der Agentur Au Pairs Welcome durch Registrierung auf der Website www.aupairswelcome.de erkennt die Gastfamilie die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an.
Im Nachfolgenden Text mit "Au Pairs Welcome" bezeichnet ist die Agentur. Au Pairs Welcome (betrieben durch NP Network e.K.), Gottfried Hagen Str.62, D.51105 Köln. Mit "Gastfamilie" ist im nachfolgenden Text die Person bezeichnet, welche sich über die Website der Au Pairs Welcome registrieren läßt und Leistungen der Au Pairs Welcome für sich und bestimmungsgemäß seine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Angehörigen in Anspruch nimmt.
1. VERTRAGSGRUNDLAGE
Die Leistungen der Au Pairs Welcome ergeben sich aus vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Weitere Informationen zur Au-pair Vermittlung sind auf der Website der Au Pairs Welcome unter www.aupairswelcome.de abrufbar. Auf die Merkblätter der Bundesanstalt für Arbeit "Au-pair bei deutschen Familien" sowie "Au-pair Info für deutsche Gastfamilien", die in ihrer jeweils aktuellen Version auf der Website der Au Pairs Welcome veröffentlicht werden, wird hingewiesen.
2. LEISTUNGEN AU PAIRS WELCOME
Die Au Pairs Welcome verpflichtet sich, folgende Leistungen zu erbringen:
2.1 Bereitstellung der Au Pairs Welcome-Datenbank
Die Au Pairs Welcome stellt der Gastfamilie die von Au Pairs Welcome erstellte und geführte Datenbank für die Auswahl eines Au-pair-Bewerbers zur Verfügung. Die Au Pairs Welcome nimmt hierbei nur solche Bewerber als Au-pair in ihre Kartei bzw. Datenbank auf, die gemäß den Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit für ein Au-pair-Programm zugelassen sind.
Ferner überprüft die Au Pairs Welcome die von den Bewerbern gemachten Angaben, im Regelfall telefonisch mit dem Bewerber oder über eine Partneragentur im Heimatland des Bewerbers. Es werden keine Au-Pairs in die Datenbank eingestellt, die nach Kenntnis der Au Pairs Welcome nachweislich gegen geltende Gesetze oder die guten Sitten verstoßen haben (in ihrem Heimatland oder einer deutschen Gastfamilie).
2.2 Informationen zum Au-pair-Aufenthalt
Nach Auswahl eines Bewerbers durch die Gastfamilie stellt die Au Pairs Welcome der Gastfamilie alle erforderlichen Informationen in Bezug auf einen Au-pair-Aufenthalt, insbesondere einer offiziellen Einladung des Au-Pairs, zur Verfügung.
2.3 Informationen zur Abwicklung behördlicher Formalitäten
Die Au Pairs Welcome stellt alle grundlegenden Informationen zur Abwicklung der behördlichen Formalitäten zur Verfügung. Diese Informationen beinhalten insbesondere, wann welcher Schritt von wem zu unternehmen ist. Es wird klargestellt, dass die Au Pairs Welcome keine unerlaubte Rechtsberatung i.S.d. Rechtsberatungsgesetzes vornimmt.
2.4 Betreuung während des Aufenthalts des Au-Pairs
Die Au Pairs Welcome stellt sicher, dass die Gastfamilie und das Au-pair während des gesamten Au-pair-Aufenthalts von der Au Pairs Welcome zu den üblichen Geschäftszeiten fernmündlich betreut werden kann.
3. LEISTUNGSVORBEHALT UND -AUSSCHLUSS, RÜCKTRITT
3.1 Die Au Pairs Welcome behält sich das Recht vor, Gastfamilien oder Au-Pairs, die zu wesentlichen Eigenschaften fehlerhafte Angaben machen, gegen für das Au-pair-Programm wesentliche gesetzlichen Bestimmungen verstoßen oder die Voraussetzungen des Europäischen Abkommens über die Au-pair-Beschäftigung nicht erfüllen, von einer Aufnahme in bzw. Bereitstellung der Au Pairs Welcome-Datenbank auszuschließen.
3.2 Ferner können Gastfamilien von einer Leistungserbringung der Au Pairs Welcome ausgeschlossen werden, gegen die ein schwebendes Verfahren, ein rechtskräftiges Urteil oder gerichtliche Auflagen ergangen sind, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsförderungsgesetz oder dem Sozialgesetzbuch stehen und solche, die ausländische Au-Pairs gesetzeswidrig beschäftigen.
3.3 Im Fall einer Leistungsausschließung wird die Au Pairs Welcome mit der Gastfamilie grundsätzlich keine Vertragsbeziehung eingehen. Stellt sich nach Eingehung einer Vertragsbeziehung ein Leistungsausschlussgrund heraus, so ist die Au Pairs Welcome zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Sofern noch keine Leistungserbringung durch die Au Pairs Welcome i.S.v. Ziff. 2 vorlag, erstattet die Au Pairs Welcome das vereinbarte Entgelt abzüglich einer Verwaltungspauschale von 25 % des vereinbarten Entgelts bzw. mindestens EUR 80,00 inkl. MWSt.
Liegt eine Leistungserbringung bis einschließlich Ziff. 2.1 vor, erhöht sich die Verwaltungspauschale auf 60 % des vereinbarten Entgelts, mindestens jedoch auf EUR 90,00 inkl. MWSt. Liegt eine Leistungserbringung bis einschließlich Ziff 2.3 vor, erhöht sich die Verwaltungspauschale auf 80 % des vereinbarten Entgelts, mindestens jedoch auf EUR 100,00 inkl. MWSt.
Bei einer Leistungserbringung bis einschließlich Ziff. 2.4 werden keine Erstattungen geleistet. Der Gastfamilie ist der Nachweis gestattet, dass der tatsächliche Verwaltungsaufwand und damit der Kürzungsbetrag geringer, der Au Pairs Welcome ist der Nachweis gestattet, dass der tatsächliche Verwaltungsaufwand höher als mit der jeweiligen Pauschale ausgewiesen war.
4. HAFTUNG, FREISTELLUNG VON ANSPRÜCHEN DRITTER
4.1 Die persönlichen und sonstigen Angaben des Au-pair-Bewerbers bzw. der ausländischen Partneragentur werden durch die Au Pairs Welcome nach bestem Wissen und Gewissen überprüft. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann die Au Pairs Welcome jedoch nicht übernehmen.
4.2 Die Leistungen der Au Pairs Welcome ergeben sich aus Ziff. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hierbei stellt die Au Pairs Welcome im wesentlichen Kontaktdaten und Informationen für einen Au-pair-Aufenthalt zur Verfügung. Ein Vertragsverhältnis zwischen der Au Pairs Welcome und einem Au-pair-Bewerber wird hierdurch nicht begründet, auch hat die Au Pairs Welcome keinen Einfluss auf die Abreden zwischen der Gastfamilie und dem Au-pair-Bewerber.
4.2.1 Demzufolge können gegenüber der Au Pairs Welcome keine Schadenersatz- oder Rückzahlungsansprüche geltend gemacht werden, sollte trotz Übermittlung der Au-pair-Bewerberdaten ein Au-pair-Aufenthalt nicht zustande kommen.
4.2.2 Die Au Pairs Welcome haftet ferner nicht für Kosten von An- und Abreise sowie für Kosten einer etwaigen Abschiebung des Au-Pairs.
4.2.3 Die Au Pairs Welcome übernimmt weder gegenüber der Gastfamilie noch gegenüber sonstigen Dritten eine Haftung für Schäden, die das Au-pair mittelbar oder unmittelbar verursacht.
4.2.4 Die Au Pairs Welcome steht nicht dafür ein, dass das Au-pair die persönlichen Erwartungen der Gastfamilie erfüllt.
4.2.5 Die Au Pairs Welcome übernimmt ferner keine Gewähr für die Dauer der Bearbeitungszeit von Behörden. Eine ungewöhnlich lange Dauer des Genehmigungsverfahrens – z.B. aufgrund von fehlerhaften Angaben des Au-Pairs oder der Gastfamilie, Behördenurlaub oder verloren gegangene Postsendungen usw. - und ein daraus resultierender Aufschub des Au-pair-Aufenthalts läßt die Vertragspflichten der Gastfamilie unberührt.
4.2.6 Die Au Pairs Welcome übernimmt keine Gewähr für nicht durch die Au Pairs Welcome zu vertretende Unterbrechungen der Abrufbarkeit der Website der Au Pairs Welcome oder einzelner Webdienste. Insbesondere haftet die Au Pairs Welcome nicht für das Nichtfunktionieren, die Unzugänglichkeit oder schlechte Nutzungsbedingungen ihrer Web-Site, die insbesondere auf eine ungeeignete technische Ausstattung der Gastfamilie, auf Fehlfunktionen beim Provider der Gastfamilie oder auf eine allgemeine Überlastung des Internets zurückzuführen sind.
4.2.7 Sofern die Nutzung der Website wegen Wartungsarbeiten, Aktualisierungen oder technischen Änderungen und/oder wegen der Aktualisierung der Inhalte und/oder der Darstellung vorübergehend unterbrochen werden, haftet die Au Pairs Welcome nach den gesetzlichen Bestimmungen nur, sofern die Unterbrechung in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise andauert. Soweit möglich, wird die Au Pairs Welcome die Gastfamilien vor Wartungsarbeiten oder Aktualisierungen vorab in Kenntnis setzen.
4.3 Sollte die Au Pairs Welcome aufgrund eines Verhaltens der Gastfamilie im Zusammenhang mit dem Au-pair-Aufenthalt haftbar gemacht werden, verpflichtet sich die Gastfamilie, die Au Pairs Welcome gegen alle sich hieraus ergebenden rechtlichen Folgen freizustellen. Diese Freistellung umfasst dabei einen ggf. zu leistenden Schadenersatz sowie Anwalts- und Gerichtskosten.
5. SERVICEGEBÜHREN
5.1 Die Servicegebühren der Au Pairs Welcome richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste der Au Pairs Welcome. Die Servicegebühren sind im Voraus für die vorgesehene Dauer des Au-pair-Aufenthalts geschuldet.
5.2 Wird der Au-pair-Vertrag bzw. der Serviceauftrag nach schriftlicher oder mündliche Zusage durch die Gastfamilie schriftlich gekündigt, bevor eine Serviceleistung gem. Ziff. 2 eingeleitet wurde, so wird eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. EUR 80,00 inkl. MWSt. berechnet.
5.3 Wird der Au-pair-Vertrag bzw. der Serviceauftrag nach schriftlicher oder mündliche Zusage durch die Gastfamilie schriftlich gekündigt, bevor das Au-pair eintrifft, eine Serviceleistung gem. Ziff. 2.2 jedoch bereits eingeleitet wurde, so wird eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. EUR 240,00 inkl. MWSt. fällig.
5.4 Sollte das Au-pair von dem Au-pair-Vertrag zurücktreten oder aus anderen Gründen, die nicht von der Gastfamilie zu vertreten sind, nachweislich nicht bei der Gastfamilie ankommen, wird eine Gutschrift auf die bereits bezahlten Gebühren erteilt. Auf Wunsch werden bereits entrichtete Servicegebühren zurückerstattet abzüglich EUR 80,00 Bearbeitungsgebühr.
5. Bei vorzeitiger Beendigung des Au-pair-Vertrags nach der Einreise des Au-Pairs nach Deutschland erhält die Gastfamilie eine Gutschrift auf die Servicegebühr für die Monate, in denen das Au-pair nicht mehr für die Gastfamilie tätig wird. Die Gutschrift ist ausschließlich auf die etwaige Auswahl eines Ersatz-Au-pair über die Au Pairs Welcome und deren fortgesetzte Leistungserbringung anrechenbar. Die Gutschrift ist mit der Eingehung eines über die Au Pairs Welcome eingegangenen Au-pair-Vertrags verbraucht, auch wenn dieser eine kürzere Laufzeit als die Restlaufzeit des ursprünglichen Au-pair Vertrags aufweisen sollte.
Die Gebühr gem. Ziff. 5.2-5.4 wird nur in dem Fall erstattet, dass die Gastfamilie dem Au-pair nachweislich alle Auslagen erstattet und der Au Pairs Welcome alle Unterlagen vollständig zurücksendet.
Macht die Gastfamilie von einer Auswahl eines Ersatz-Au-Pairs über die Au Pairs Welcome nicht binnen 3 Monate ab der schriftlichen Kündigung des ursprünglichen Au-pair-Vertrags Gebrauch, verfällt die Gutschrift.
5.6 Im Falle einer erneuten Ausstellung der Vermittlungsunterlagen wird eine Pauschale 20,00 € erhoben, sofern die Neuausstellung durch ein Verschulden der Gastfamilie nötig gemacht wurde (z.B. Unterlagen gingen verloren oder der Termin wurde nicht eingehalten).
5.7 Die Bearbeitungszeit für Rückerstattungen gem. Ziff. 5.2, 5.3, 5.4 beträgt in der Regel 2-3 Wochen. Bei Unklarheiten / Unstimmigkeiten müssen diese erst geklärt sein, bevor es zur Rückerstattung kommt.
5.8 Bei Rückerstattungen gem. Ziff. 5.2, 5.3, 5.4 werden entstandene Mahngebühren auf den Rückerstattungsbetrag angerechnet.
5.9 Sämtliche Zahlungen an die Au Pairs Welcome sind binnen 7 Tage nach Erhalt einer Rechnung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist die Au Pairs Welcome berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie eine Mahngebühr i.H.v. EUR 10,00 zu berechnen. Der Gastfamilie ist der Nachweis gestattet, dass die tatsächlichen Kosten einer Mahnung geringer sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt der Au Pairs Welcome vorbehalten.
6. PFLICHTEN BEI VORZEITIGER BEENDIGUNG DES AU-PAIR-VERHÄLTNISSES
6.1 Es wird auf Folgendes hingewiesen: Ein Au-pair-Verhältnis ist ein auf eine bestimmte Dauer befristetes Beschäftigungsverhältnis besonderer Art. Es endet nach Ablauf der vereinbarten Zeit oder durch Kündigung. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes können die Gastfamilie und das Au-pair das Beschäftigungsverhältnis mit sofortiger Wirkung kündigen, sonst mit einen Kündigungsfrist von 2 Wochen. Die Gastfamilie ist verpflichtet, dem Au-pair sämtliche Leistungen einschließlich des Taschengeldes mindestens bis zum Ablauf der zweiwöchigen Frist ab Zugang einer ordentlichen Kündigung oder Unterzeichnung eines Auflösungsvertrages weiter zu gewähren.
6.2 Möchte die Gastfamilie oder das Au-pair das Au-pair-Verhältnis vor Ablauf der vorgesehenen Zeit beenden, so ist die Gastfamilie und/oder das Au-pair unter Angabe der Gründe verpflichtet, die Au Pairs Welcome hierüber unverzüglich schriftlich zu informieren. Die Gastfamilie ist grundsätzlich verpflichtet, das Au-pair solange bei sich aufzunehmen, bis eine neue Gastfamilie für das Au-pair gefunden wird. Dies gilt nicht, sofern ein weiterer Verbleib des Au-Pairs für die Gastfamilie unzumutbar ist. Sollte die Familie das Au-pair ohne triftigen Grund kündigen, behält sich die Au Pairs Welcome das Recht vor, der Familie keine Gutschrift zu gewähren und den der Au Pairs Welcome entstandenen Aufwand (z.B. Abholung und Unterbringung im Hotel und den Aufwand des Au-pair s (z.B. Reisekosten, Unterkunftskosten)- aus abgetretenem Recht- in Rechnung zu stellen.
7. WECHSEL DES AU-PAIRS IN EINE NEUE GASTFAMILIE
7.1 Bei einem Wechsel eines Au-Pairs in eine neue Gastfamilie trägt die neue Gastfamilie die Fahrtkosten für die Anreise sowie für Vorstellungsgespräche oder -besuche.
7.2 Wird der Au-pair-Vertrag zwischen der Gastfamilie und dem Au-pair, gleich aus welchem Grund, vorzeitig beendet, ist der Gastfamilie eine Vermittlung des Au-Pairs an Dritte nicht gestattet. Sollte die Gastfamilie gegen diese Vereinbarung verstoßen, kann sie eine Gutschrift nach Ziff. 5.5 nicht verlangen. Weitergehende Ansprüche gegen die Gastfamilie, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben der Au Pairs Welcome vorbehalten.
7.3 Die Weitervermittlung hat ausschließlich über die Au Pairs Welcome zu erfolgen. Ansonsten behält sich die Au Pairs Welcome das Recht vor, eine Gutschrift gem. Ziff. 5.5. zu stornieren.
7.4 Das gleiche gilt, wenn die Familie eine Weitervermittlung des Au-Pairs ohne einen triftigen Grund nachweislich verhindert (schlechtes Zeugnis oder sonstige negative Auskunft). Auch in dem Fall behält sich die Au Pairs Welcome das Recht vor, eine Gutschrift gem. Ziff. 5.5. zu stornieren.
8. PFLICHTEN DER GASTFAMILIE GEGENÜBER DER AU PAIRS WELCOME UND DEM AU-PAIR; VERTRAGSSTRAFE
8.1 Die Gastfamilie verpflichtet sich, Kontakt zu Au-pair-Bewerbern aus der Internet-Galerie der Au Pairs Welcome ausschließlich über die Au Pairs Welcome aufzunehmen und Einladungen ausschließlich über die Au Pairs Welcome auszusprechen. Die Gastfamilie ist verpflichtet, die Au Pairs Welcome sofort darüber zu informieren, wenn sie sich mit einem Au-pair über einen Aufenthalt geeinigt hat.
8.2 Die Gastfamilie verpflichtet sich ferner, genaue und wahrheitsgemäße Angaben zu machen und diese immer aktuell der Au Pairs Welcome mitzuteilen. Die Gastfamilie trägt Sorge, dass die von ihr angegebenen familiären Verhältnisse sowie Anschrift samt Kommunikationsdaten, insbesondere Telefon und E-Mail-Adresse korrekt sind und den Erhalt von Nachrichten samt E-Mails ermöglichen. Die Au Pairs Welcome haftet nicht für eventuelle Nachteile, die sich aus dem Nichterhalt von Nachrichten ergeben, sofern dies auf unzureichende Angaben der Gastfamilie zurückzuführen ist. Bei einer Änderung der Angaben nach der Registrierung ist die Au Pairs Welcome unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen bzw. sind die Änderungen, soweit möglich, selbst vorzunehmen.
8.3 Die Gastfamilie verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung der Au Pairs Welcome relevanten Daten unverzüglich und ohne weitere Aufforderung an die Au Pairs Welcome zu übermitteln. Dies gilt insbesondere für jedes Datum der Einreise und der Abreise sowie für die Beantragung der behördlich erforderlichen Genehmigungen. Ohne weitere Anfrage/Aufforderung der Au Pairs Welcome hat die Familie der Au Pairs Welcome die erforderlichen An- und Abmeldungen von den Behörden vorzulegen.
8.4 Die Gastfamilie verpflichtet sich, alle Daten und Informationen über Au-pair-Bewerber, die sie über das Internetangebot der Au Pairs Welcome oder auf anderem Wege von der Au Pairs Welcome erhält, vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist zu keinem Zeitpunkt gestattet – weder vor noch nach einer Leistungserbringung durch die Au Pairs Welcome. Dasselbe gilt für die Zugangsdaten, über die die Gastfamilie nach erfolgreicher Registrierung verfügt.
8.5 Die Gastfamilie verpflichtet sich, das Internetangebot der Au Pairs Welcome ausschließlich zu eigenen Zwecken zu nutzen, d.h. zur Suche nach einem Au-pair für die eigene Familie zum Zwecke der Eingehung und Durchführung eines Au-pair-Vertrags.
8.6 Die Gastfamilie verpflichtet sich, die geltenden Gesetze einzuhalten und die Rechte des Au-Pairs zu achten. Diese Rechte ergeben sich insbesondere aus dem Informationsblatt der Bundesanstalt für Arbeit für deutsche Gastfamilien und schließen eine gute Behandlung des Au-Pairs im Sinne eines Familienmitgliedes ein.
8.7 Die Gastfamilie verpflichtet sich ausdrücklich, das Au-pair bei der Ankunft in Deutschland am Flughafen, Bahnhof oder Bushalt abzuholen. Sollte dies nicht möglich sein, sind die Kosten für einen entsprechenden Transport sowie alle weiteren durch dieses Versäumnis entstandenen Kosten von der Gastfamilie zu tragen.
8.8 Die Gastfamilie ist verpflichtet, für das Au-pair eine sog. Au-pair-Versicherung abzuschließen. Informationen über eine entsprechende Versicherung für Au-Pairs in Deutschland werden zur Verfügung gestellt. Bei Unterlassung der Versicherungspflicht trägt die Gastfamilie alleinig die Kosten, z.B. der ambulanten und stationären medizinischen Behandlung des Au-Pairs, ggf. bis zur Herstellung dessen vollständiger Genesung oder Transportfähigkeit.
8.9 Die Gastfamilie ist verpflichtet, die notwendige Aufenthaltserlaubnis sowie ggf. eine Arbeitserlaubnis zu beantragen. Erst mit Erteilung der Erlaubnisse ist eine Aufnahme der Au-pair-Tätigkeit gestattet. Die Au Pairs Welcome stellt der Gastfamilie die hierfür erforderlichen Informationen zur Verfügung (vgl. Ziff. 2.3).
Weiterhin ist die Gastfamilie verpflichtet binnen einer Woche eine Anmeldung beim
zuständigen Einwohnermeldeamt durchzuführen.
8.10 Die Gastfamilie ist verpflichtet, dem Au-pair ein angemessenes monatliches Taschengeld zu zahlen und alle weiteren Leistungen für das Au-pair zu erbringen, die sich aus den Mitteilungen der Bundesagentur für Arbeit bzw. den Angaben der Gastfamilie im Familienfragebogen ergeben. Eine Unterbrechung des Au-pair Aufenthaltes durch die Gastfamilie, z. B. wegen Urlaubs ist ausgeschlossen.
8.11 Die Gastfamilie verpflichtet sich, keine Informationen oder Inhalte gleich welcher Art zu verbreiten, die nicht der Wahrheit entsprechen, und keine Äußerungen oder Inhalte gleich welcher Form zu verbreiten, die gegen die Rechte des Au-Pairs verstoßen oder die ihrem Charakter nach beleidigend, obszön, politisch, rassistisch oder fremdenfeindlich sind, bzw. allgemein Inhalte zu verbreiten, die den Diensten der Au Pairs Welcome, den geltenden Gesetzen und Vorschriften oder den guten Sitten widersprechen. Insbesondere Fotos und alle Informationen, Daten oder Dateien, die der Au Pairs Welcome von einer Gastfamilie zur Verfügung gestellt werden, dürfen nicht anstößig sein und dürfen sich nur auf die Gastfamilie beziehen.
8.12 Bei Zuwiderhandlung der Gastfamilie gegen die Verpflichtungen aus Ziff. 6.1, 6.2; 7.1-7.4; 8.1-8.11; 9.1-9.2 hat die Gastfamilie an die Au Pairs Welcome für jeden Fall des Verstoßes eine Vertragsstrafe i.H.v. EUR 2.000,00 zu bezahlen. Die Einrede eines Fortsetzungszusammenhangs ist ausgeschlossen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt Au Pairs Welcome vorbehalten.
Darüber hinaus behält sich die Au Pairs Welcome das Recht vor, vorübergehend oder endgültig die Veröffentlichung des Profils der Gastfamilie und/oder ihren Zugang zu den Diensten der Au Pairs Welcome ganz oder teilweise zu sperren und bei Verstößen gegen die Verpflichtungen aus den Ziff. 6.1, 6.2; 7.1-7.4; 8.1-8.11; 9.1-9.2 die Gutschrift gem. Ziff. 5.5 bzw. Rückzahlung gem. Ziff. 5.2-5.4 nicht zu erteilen.
Der Gastfamilie wird das Verhalten ihrer Mitglieder und dasjenige von Personen, die mit Wissen und Wollen der Gastfamilie mit der Tätigkeit des Au-Pairs in Berührung kommen, zugerechnet.
9. BESUCHSRECHT DER AU-PAIR-BEWERBER
9.1 Sollte die Gastfamilie einen Au-pair Bewerber vor Eingehung eines Au-pair-Vertrags zu sich einladen wollen, sind die Hin- und Rückreise sowie die mit der Reise verbundenen Kosten vorab von der Gastfamilie zu tragen. Die Gastfamilie teilt der Au Pairs Welcome jede Ein- und Ausreise des Au-Pairs mit.* Sollte das Au-Pair die Reisekosten für den Besuch nicht erstattet bekommen, ist die Au Pairs Welcome berechtigt, die angefallenen Kosten der Familie in Rechnung zu stellen.
9.2 Es wird darauf hingewiesen, dass es sich dabei nur um einen einmaligen Besuch ausschließlich zum Zweck des persönlichen Kennenlernens im Hinblick auf ein angestrebtes Au-pair Verhältnis handelt und das Au-pair zu keinerlei Diensten - auch nicht probeweise - verpflichtet werden kann.
9.3 Sollte sich nach einer mehr als 2-tägigen Einladung gem. Ziff. 9.1 ein Au-pair Aufenthalt anschließen, so wird von der Au Pairs Welcome die Zeit des Gastaufenthaltes zu der regulären Aufenthaltszeit des Au-Pairs hinzugerechnet.
9.4 Sollte die Familie gegen die Punkte gem Ziff. 9.1, 9.2 verstoßen, ist die Au Pairs Welcome berechtigt, die Vermittlung des betreffenden Au-Pairs in Rechnung stellen.
10. DATENSCHUTZ
10.1 Die Gastfamilie ist damit einverstanden, dass ihre persönlichen Angaben zur Durchführung des Au-pair-Servicevertrags lokal bzw. im Internet erfasst und gespeichert werden.
10.2 Weiterhin ist die Gastfamilie damit einverstanden, dass ihre Adresse und Kontaktdaten sowie weitere persönliche Informationen, die sie bei der Registrierung auf der Website der Au Pairs Welcome hinterlegt, zur Kontaktaufnahme an andere Au-pair-Familien, an Au-pair-Bewerber sowie unter Umständen an eine Partneragentur der Au Pairs Welcome weitergegeben werden.
10.3 Im Übrigen wird auf die geltenden gesetzlichen Richtlinien zur Speicherung und Sicherung von Daten sowie die auf der Website veröffentlichte Datenschutzerklärung hingewiesen.
10.4 Die Au Pairs Welcome weist ausdrücklich darauf hin, dass bei der Übertragung durch offene Netze eine Einsichtnahme durch Dritte in Daten, selbst wenn diese geschützt oder verschlüsselt werden, nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann. Die Au Pairs Welcome wird jedoch alle vernünftigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutz von Daten der Gastfamilie treffen.
10.5 Die Gastfamilie verpflichtet sich, alle Daten und Informationen über Au-pair-Bewerber, die sie über das Internetangebot der Au Pairs Welcome oder auf anderem Wege von der Au Pairs Welcome erhält, vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist zu keinem Zeitpunkt gestattet – weder vor noch nach einer Leistungserbringung der Au Pairs Welcome.
11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
11.1 Regelungen, die diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn diese schriftlich durch die Au Pairs Welcome genehmigt oder bestätigt werden.
11.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht rechtswirksam oder undurchführbar sein, so hat dies keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Regelung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre.
11.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Au Pairs Welcome und der Gastfamilie gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des deutschen internationalen Privatrechts (Art. 3-46 EGBGB).
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln.